Sie machen sich auf jeden Fall schuldig und strafbar, wenn Sie nach Artikel 323c des Strafgesetzbuchs die Hilfeleistung unterlassen für all jene Deutschen, die von ihrem Recht Gebrauch machen und nach Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes Widerstand leisten gegen diejenigen, die etwas unternehmen, um die demokratische und soziale Ordnung zu beseitigen.
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